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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Sozialwirtschaft Österreich - Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

In § 40 Abs. 1 SWÖ‑KV wurde für Ansprüche aus dem Kollektivvertrag eine neunmonatige Verfallfrist normiert. Da die Formulierung in § 40 SWÖ‑KV weder auf Arbeitgeber noch auf ArbeitnehmerInnen Bezug nimmt, gilt die Regelung selbstverständlich für beide Arbeitsvertragsparteien. Der zwischenzeitliche Verfall einer Forderung kann daher nicht nur vom Arbeitgeber einem/r ArbeitnehmerIn gegenüber, sondern auch umgekehrt von einem/r ArbeitnehmerIn dem Arbeitgeber gegenüber geltend gemacht werden.

Die normierte neunmonatige Verfallfrist beginnt ab Fälligkeit einer Forderung zu laufen, d. h. als Vorfrage d...

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