KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Gastronomie/Hotellerie - Jubiläumsgeld - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
14. Anerkennung für langjährige Dienste (Jubiläumsgeld bzw. Treueprämie)
a) Als Anerkennung für eine langjährige ununterbrochene Dienstzeit (einschließlich Lehrzeit) im selben Betrieb hat der Angestellte Anspruch auf ein Jubiläumsgeld.
Dieses beträgt:
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nach 10 Jahren | 1 Monatsgehalt |
nach 15 Jahren | 1,5 Monatsgehälter |
nach 25 Jahren | 2 Monatsgehälter |
nach 35 Jahren | 2,5 Monatsgehälter |
nach 40 Jahren | 3 Monatsgehälter |
nach 45 Jahren | 4 Monatsgehälter |
b) Der Berechnung dieses Jubiläumsgeldes wird das am Tage des Anspruchs geltende Monatsgehalt gemäß den kollektivvertraglichen Sätzen der jeweiligen Gehaltsordnung zu Grunde gelegt. Die Auszahlung hat spätestens mit der nächstfolgenden Monatsgehaltszahlung zu erfolgen.
c) Jubiläumsgelder, die freiwillig oder aufgrund bestehender Betriebsvereinbarungen bezahlt werden, können auf die kollektivvertragliche Regelung angerechnet werden. Bisher vereinbarte höhere Jubiläumsgehälter bleiben aufrecht.
d) Die Anwartschaftszeit gilt als nicht unterbrochen, wenn sie durch vorübergehende Betriebsstilllegung bzw. Betriebseinschrä...