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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 263

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 263
A.
Zitatänderungen
1

I. Kommentar zu § 263

A. Zitatänderungen

1

§ 263 ist seit der Stammfassung des FinStrG unverändert in Kraft. Ohne die Bestimmung des § 263 FinStrG wären in anderen Gesetzen enthaltene Zitierungen der dem FinStrG vorausgegangenen Bestimmungen der AbgO unanwendbar geworden. Die Generalklausel des § 263 FinStrG macht eine Novellierung anderer Bundesgesetze aus diesem Grund überflüssig (s auch Seiler/Seiler, FinStrG6, § 263 Rz 1). (Verfassungsrechtliche Bedenken äußernd zu dieser Gesetzestechnik Lässig in WK2 FinStrG, § 263 Rz 1).

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