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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 254 Bestimmungen für den Bereich des landesgesetzlichen und kommunalsteuerlichen Abgabenstrafrechts

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 254
A.
Landesgesetzliches und kommunalsteuerliches Abgabenstrafrecht (§ 254 Abs 1 FinStrG)
1
B.
Nichtanwendung des VStG durch die Finanzstrafbehörden (§ 254 Abs 2 FinStrG)
2, 3
II.
Rechtsprechung zu § 254

I. Kommentar zu § 254

A. Landesgesetzliches und kommunalsteuerliches Abgabenstrafrecht (§ 254 Abs 1 FinStrG)

1

Gem § 254 Abs 1 FinStrG ist auf das landesgesetzliche und das kommunalsteuerliche Abgabenstrafrecht ausschließlich das VStG (BGBl 1991/52 idgF) anzuwenden. Die örtliche Zuständigkeit in diesen Strafsachen richtet sich somit nach § 27 VStG ( [R 254/1]). Im VStG genügt zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt (§ 5 Abs 1 VStG). Das VStG ist zB hinsichtlich der Verkürzung der Kommunalsteuer anzuwenden (s § 15 Abs 4 KommStG 1993). Im Unterschied zur grob fahrlässigen Abgabenverkürzung des § 34 FinStrG ist die Verkürzung der Kommunalsteuer (unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht) schon bei leicht fahrlässiger Begehung als Verwaltungsübertretung zu ahnden (s § 15 Abs 1 KommStG 1993). Die Anordnung der Anwendung des VStG gilt allerdings nur für den verwaltungsbehördli...

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