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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 167

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 167
A.
Fristversäumnis (§ 167 Abs 1 FinStrG)
1
B.
Unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (§ 167 Abs 1 FinStrG)
2- 5
C.
Antrag
1.
6, 7
2.
8
3.
9, 10
4.
Aufschiebende Wirkung (§ 167 Abs 4 FinStrG)
II.
Rechtsprechung zu § 167
A.
Rechtsprechung zu § 167 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 167 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 167 Abs 3

I. Kommentar zu § 167

A. Fristversäumnis (§ 167 Abs 1 FinStrG)

1

Bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand handelt es sich um ein außerordentliches Rechtsmittel. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat zum Ziel, unter den Voraussetzungen des § 167 FinStrG ein bereits abgeschlossenes Verfahren wieder in Gang zu setzen ( 423/73 [R 167(1)/80]). Sie kommt daher nur bei der Versäumung einer Frist für eine Handlung in Frage, die die Partei im Zuge eines anhängigen Verfahrens zu beachten hatte (VwSlg NF 2174/A). Voraussetzung der Bewilligung einer Wiedereinsetzung ist somit, dass die Partei eine Frist versäumt hat (s ua ; ).

Vergleichbare Regelungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand außerhalb des FinStrG finden sich zB in § 308 BAO, § 71 AVG und § 46 VwGG - wobei die zu diesen Bestimmungen ergangene Judikatur des VwGH grundsätzlich au...

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