FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
6. Aufl. 2026
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§ 150
Übersicht der Kommentierung
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I. | Kommentar zu § 150 | ||
A. | Verwaltungsgerichtsreform und Rechtsmittelverfahren | ||
B. | Arten der Rechtsmittel (§ 150 Abs 1 FinStrG) | ||
C. | Rechtsmittelfrist (§ 150 Abs 2 FinStrG) | ||
D. | Einbringung (§ 150 Abs 3 FinStrG) | ||
E. | Rechtsmittelanmeldung (§ 150 Abs 4 FinStrG) | ||
II. | Rechtsprechung zu § 150 | ||
A. | Rechtsprechung zu § 150 Abs 1 und Abs 4 | ||
B. | Rechtsprechung zu § 150 Abs 2 | ||
C. | Rechtsprechung zu § 150 Abs 3 | ||
I. Kommentar zu § 150
A. Verwaltungsgerichtsreform und Rechtsmittelverfahren
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Das Rechtsschutzsystem in Bezug auf das Verwaltungshandeln wurde durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) mit Wirksamkeit ab grundlegend umgestaltet. Diese Umgestaltung war (ua) aufgrund des Ausbaus der unionsrechtlich geforderten Rechtsschutzgewährleistung (va Einführung des Art 47 EU-Grundrechtecharta) notwendig geworden. Mit der Umgestaltung kam es zu einer Kräfteverschiebung hin zur Gerichtsbarkeit (s Zeller, ZfV 2025, 195). An die Stelle des aufsteigenden verwaltungsbehördlichen Instanzenzuges trat (mit Ausnahme von Angelegenheiten im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden) ein zweistufiges Verwaltungsgerichtsverfahren. Als Verwaltungsgerichte erster Stufe bestehen gem Art 129 B-VG neun Landesverwaltungsgerichte (je eines für jedes Bundesland),...