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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 62

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 62
A.
Verwaltungsgerichtsreform
1
B.
Bundesfinanzgericht
2- 7
II.
Rechtsprechung zu § 62
A.
Rechtsprechung zu § 62 Abs 1 (aF)
B.
Rechtsprechung zu § 62 Abs 3

I. Kommentar zu § 62

A. Verwaltungsgerichtsreform

1

Bis zum war das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren zweistufig. In erster Instanz entschieden die Finanz- und Zollämter als Finanzstrafbehörden, zur Erledigung der Rechtsmittel war ab der mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz - AbgRmRefG (BGBl I 2002/97) geschaffene unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz zuständig. Davor lag die Rechtsmittelkompetenz bei den Finanzlandesdirektionen als Finanzstrafbehörden zweiter Instanz.

Die mit in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) brachte eine grundsätzliche Änderung des Rechtsmittelverfahrens. Das bis dahin zweistufige Verwaltungsverfahren wurde zugunsten eines zweistufigen Verwaltungsgerichtsverfahrens aufgegeben. Dazu sieht Art 129 B-VG die Einrichtung von je einem Landesverwaltungsgericht für jedes Bundesland, einem Verwaltungsgericht des Bundes („Bundesverwaltungsgericht“) und einem Verwaltungsgericht des Bundes...

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