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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 176

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 176
A.
Aufschub des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit (§ 176 Abs 1 bis 3 FinStrG)
1- 3
B.
Strafaufschub aus militärdienstlichen Gründen (§ 176 Abs 4 FinStrG)
4
II.
Rechtsprechung zu § 176
A.
Rechtsprechung zu § 176 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 176 Abs 3

I. Kommentar zu § 176

A. Aufschub des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit (§ 176 Abs 1 bis 3 FinStrG)

1

§ 176 FinStrG regelt den Aufschub des Strafvollzuges betreffend Freiheitsstrafen, die von der Finanzstrafbehörde im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängt wurden. § 5 StVG beinhaltet eine ähnlich lautende Regelung für den Aufschub des Strafvollzuges betreffend Freiheitsstrafen, die in einem gerichtlichen (Finanz-)Strafverfahren verhängt wurden. Gem § 20 Abs 1 StVG besteht der dem Wesen der Freiheitsstrafe entsprechende Strafvollzug darin, dem Bestraften zu einer den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen und ihn davon abzuhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen. Der Vollzug soll außerdem den Unwert des der Bestrafung zugrunde liegenden Verhaltens aufzeigen. Zur Erreichung dieser Zwecke ist der Gefangene von der Außenwelt abzuschließen, sonstigen Beschränkungen der Lebensführung zu unterwerfen und erz...

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