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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 244

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 244
A.
Wiederaufnahme des Verfahrens
1

I. Kommentar zu § 244

A. Wiederaufnahme des Verfahrens

1

Die Bestimmungen der §§ 220 ff FinStrG sind auch im selbständigen Verfahren anzuwenden. Zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch die Finanzstrafbehörde befugt (§ 200 Abs 2 lit a FinStrG).

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