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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 93

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 93
A.
Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 2 FinStrG)
1- 8
B.
Personendurchsuchung (§ 93 Abs 3 FinStrG)
9- 12
C.
Gemeinsame Bestimmungen
1.
Schriftliche Anordnung (§ 93 Abs 1 FinStrG)
2.
Gefahr im Verzug (§ 93 Abs 4)
3.
Vertrauenspersonen (§ 93 Abs 5)
4.
Niederschrift (§ 93 Abs 6)
5.
Bescheinigung (§ 93 Abs 6)
6.
Rechtsmittel (§ 93 Abs 7)
19, 20
II.
Rechtsprechung zu § 93
A.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 4
E.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 5
F.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 6
G.
Rechtsprechung zu § 93 Abs 7

I. Kommentar zu § 93

A. Hausdurchsuchung (§ 93 Abs 2 FinStrG)

1

Die Hausdurchsuchung ist das systematische Suchen in einer Wohnung oder in sonstigen zum Hauswesen gehörenden Räumlichkeiten, um den Beschuldigten (Verdächtigen) oder beschlagnahmefähige Gegenstände zu finden (vgl Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsgesetz11, Rz 1430 f; Toifl/Kahl in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG, § 93 Rz 15). Charakteristisch für das Wesen der Hausdurchsuchung ist das Suchen nach einer Person oder einem Gegenstand, von denen unbekannt ist, wo sie sich befinden ( [R 93(2)/21] und dort zitierte Vorjudikatur). Die Überprüfung, ob in einer Räumlichkeit gesetzli...

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