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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 200b Zu § 100

Marcus Schmitt

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 200b
A.
Keine Berichtspflicht gem § 100 Abs 3a StPO
1

I. Kommentar zu § 200b

A. Keine Berichtspflicht gem § 100 Abs 3a StPO

1

Gem § 100 Abs 3a StPO besteht für die Kriminalpolizei die Pflicht, auch dann an die StA zu berichten, wenn aus ihrer Sicht hinsichtlich eines Sachverhaltes kein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt, oder sie Zweifel hat, ob ein solcher vorliegt. Denn die Beurteilung, ob ein solcher Anfangsverdacht vorliegt, obliegt allein der StA.

Auf dieser Grundlage erging am (GZ 2022-0.611.674) ein Erlass des BMF an das ZA Österreich und an das ABB, dass auch im Bereich des FinStrG die Finanzstrafbehörden an die StA über Anzeigen zu berichten haben, wenn aus ihrer Sicht kein Anfangsverdacht vorliegt und somit keine Ermittlungshandlungen aufgenommen werden sollen.

Praktische Auswirkungen hatte dieser Erlass vor allem auf Selbstanzeigen im Falle gerichtlicher Zuständigkeit. Zuvor war es gängige Praxis, dass die Finanzstrafbehörde keine Berichte erstattete, wenn sie zu der Auffassung gelangte, dass die Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung hatte.

Im Erlass wurde allerdings verfügt, dass sämtliche (Selbst)anzeigen an die StA zu berichten sind. Die Beurteilung, ob solche (Selbst)an...

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