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FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2
Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar mit Rechtsprechung | §§ 53-265

6. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-4986-3

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Köck/Hacker/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 77

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Kommentar zu § 77
A.
Verteidiger
1.
Wesen der Verteidigung
1- 5
2.
Personenkreis
6
a)
Steuerberater
7
b)
Verteidiger
8
c)
Unbefugte Verteidiger
9- 13
B.
Bevollmächtigung
1.
Gesetzliche Vertretung
15, 16
2.
Gewillkürte Vertretung
17- 21
C.
Vollmacht
22- 24
D.
Amtsverteidiger und Prozesskostenhilfe
1.
Voraussetzungen
2.
Verfahren
3.
Auswirkungen auf das anhängige Finanzstrafverfahren
II.
Rechtsprechung zu § 77
A.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 1
B.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 2
C.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 3
D.
Rechtsprechung zu § 77 Abs 4

I. Kommentar zu § 77

A. Verteidiger

1. Wesen der Verteidigung

1

Die Verteidigung ist der Selbstschutz des Beschuldigten, durch Vorbringen von Tatsachen und Rechtsgründen den wider ihn geltend gemachten Strafanspruch abzuwehren. Diesen Selbstschutz kann der Beschuldigte entweder persönlich (materielle Verteidigung) oder durch einen Rechtsbeistand (formelle Verteidigung) ausüben (Kirchbacher, StPO15, § 7 Rz 2). Verzichtet der Beschuldigte auf die Inanspruchnahme eines Verteidigers und übt der Beschuldigte das Recht aus, sich selbst zu verteidigen (materielle Verteidigung), erfolgt dies über ausdrückliche Erklärung. Die Erklärung des Verzichts ist für das weitere Verfa...

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