KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 27.02.2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeiter - Dachdecker - Karenzzeiten (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 5A Karenzzeiten
Für Geburten ab dem richtet sich die Anrechnung von Karenzen im Sinne des MSchG bzw. VKG im laufenden Dienstverhältnis nach § 15f Mutterschutzgesetz (MSchG) idF des BGBl I 68/2019 (MSchG) bzw. § 7c Väterkarenzgesetz (VKG).
Hinweis: Mit Wirkung wurde eine konsolidierte Fassung des KV-Textes veröffentlicht. Der Stichtag für die Lohnabschlüsse und die KV-Verhandlungen an sich bleibt aber weiterhin beim 1.5. des jeweiligen Jahres.
Kommentierung
Der KV hat erstmals seit eine eigenständige Regelung zur Anrechnung von Karenzzeiten geschaffen. Diese gilt für Karenzen, die am oder später begonnen haben.
Anzurechnen sind Karenzzeiten in einem Gesamtausmaß von bis zu 24 Monaten für die Bemessung der Kündigungsfrist, die Dauer der Entgeltfortza...