KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Arbeiter - Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 15 Freizeit bei Arbeitsverhinderung
Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat ferner Anspruch auf Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts, wenn er/sie durch andere wichtige, ihre/seine Person betreffende Gründe ohne ihr/sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner/ihrer Arbeitsleistung gehindert wird.
Dies gilt insbesondere für nachstehende Fälle:
(1) Bei Todesfällen der Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, der Ehegattin/des Ehegatten oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten bzw. eingetragenen Partnerin/Partners im Sinne des Eingetragene Partnerschaft - Gesetz, BGBl. I Nr.135/2009 i.d.g.F. (EPG), der Kinder (auch Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder...