KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Angestellte - Handel - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
Kommentierung
Normalarbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche, 8 Stunden pro Tag
Möglichkeit zur Durchrechnung der Normalarbeitszeit: ja
Gleitzeit: Deckelung der Normalarbeitszeit, max. 10 Stunden pro Tag bzw. 50 Stunden pro Woche
Der Kollektivvertrag regelt eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden. Liegt die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit - wie im gegenständlichen KV - unter der gesetzlichen, ist es empfehlenswert, im Vertrag auf die kollektivvertragliche Normalarbeitszeit nur zu „verweisen“, anstatt das konkrete Stundenausmaß zu „vereinbaren“. Im Falle eines Betriebsüberganges oder der Anwendung eines neuen Kollektivvertrages (z. B. Änderung des wirtschaftlichen Gepräges in einem Mischbetrieb) gilt dann die allfällig höhere Normalarbeitszeit des neuen Kollektivvertrages ().
Das AZG regelt die Möglichkeit der Ausdehnung der Normalarbeitszeit unter anderem im Zusammenhang mit einer anderen Verteilung der Normalarbeitszeit, einer Durchrechnung der Normalarbeitszeit (siehe nachstehend), dem Einarbeiten in Verbindung mit Feiertagen oder einer Vier-Tage-W...