KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Handel - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Anhang 1 LOHNORDNUNG (Auszug)
I. Aufrechterhaltung der Überzahlungen
Es sind die am bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in ihrer euromäßigen Höhe (centgenau) gegenüber den ab erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhnen aufrechtzuerhalten.
Bestimmungen zur am auslaufenden Lohntafel B) Warenhäuser:
Die zum abgebildeten kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 2,55 Prozent erhöht und auf volle Euro aufgerundet. In weiterer Folge wird in jedem Folgejahr dieser errechnete Mindestlohn entsprechend der (prozentuellen) Lohnerhöhung der Lohntafel A) Lohngruppe 5 d) angehoben, bestehende Überzahlungen sind aufrecht zu erhalten.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag regelt eine Mitnahme der Überzahlung.
Eine etwaige bestehende Überzahlung, also eine betragsmäßige Differenz zwischen dem kollektivvertraglichen Stundenlohn und dem tatsächlichen Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass einer kollektivvertraglichen Lohnerhöhung nicht geschmälert werden.
Erhöht wird also der kollektivve...