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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 29.10.2024

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 29.10.2024

Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter.

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. der Ist-Löhne.

Erhöht werden nur die kollektivvertraglichen Mindestgehälter. Im Falle einer Überzahlung bleibt das verdiente Gehalt bzw. der verdiente Lohn so lange unverändert, als der Gesamtbetrag das/den kollektivvertragliche/n Mindestgehalt/-lohn übersteigt.

Allgemeines zu Lohn- und Gehaltserhöhungen in Kollektivverträgen

In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz allgemein zu unterteil...

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