KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Arbeitnehmer:innen - Gastronomie/Hotellerie - Gehaltserhöhung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
Keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter.
Quick-Info
Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Gehälter bzw. der Ist-Löhne.
Erhöht werden nur die kollektivvertraglichen Mindestgehälter. Im Falle einer Überzahlung bleibt das verdiente Gehalt bzw. der verdiente Lohn so lange unverändert, als der Gesamtbetrag das/den kollektivvertragliche/n Mindestgehalt/-lohn übersteigt.
In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz allgemein zu unterteil...