KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 24.10.2025
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
VI. Freizeit bei nachgewiesener Dienstverhinderung
1. Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt nachstehender Familienereignisse ist jedem Angestellten eine Freizeit ohne Schmälerung seines monatlichen Entgeltes wie folgt zu gewähren:
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                                            Bei Eheschließung des Angestellten bzw.
                                                Begründung einer eingetragenen Partnerschaft oder
                                                bei Tod des Ehepartners/Lebensgefährten /
                                                eingetragenen Partners / der
                                                Ehepartnerin/Lebensgefährtin*) / eingetragenen
                                                Partnerin
                                         | 
                                            3 Werktage
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