KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Angestellte - Güterbeförderungs- und Kleintransportgewerbe - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
Artikel XV Gehaltsregelung
A) Allgemeine Bestimmungen
1. Den Angestellten ist ein monatliches Bruttogehalt nach den in der Gehaltstafel nach Beschäftigungsgruppen und Berufsjahren gestaffelten Gehaltssätzen zu bezahlen.
2. Für die Einreihung eines Angestellten in eine Beschäftigungsgruppe ist lediglich die Art seiner Tätigkeit maßgebend. Übt ein Angestellter mehrere Tätigkeiten, die in verschiedenen Beschäftigungsgruppen gekennzeichnet sind, gleichzeitig aus, so erfolgt seine Einreihung in diejenige Gruppe, die dem überwiegenden Teil der Tätigkeit entspricht.
3. Die Gehaltserhöhung durch Eintritt in eine höhere Berufsaltersgruppe tritt mit dem ersten Tag...