KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 27.02.2026
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Angestellte - Pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs - Bereitschaftsdienst (gültig seit )
gültig von: bis:
IV. Arbeitszeit (Auszug)
Bereitschaftsdienste
(7) Die angestellten vertretungsberechtigten Apotheker einschließlich der angestellten Apothekerleiter sind neben der im Volldienst 40-stündigen Wochennormalarbeitszeit zur Leistung der behördlich angeordneten Dienstbereitschaft am Tage und während der Nacht (im Regelfalle 18 bis 8 Uhr) nach Maßgabe nachstehender Regelungen berechtigt und verpflichtet.
Aspiranten und Dispensanten haben die gleiche Arbeitszeit mit der Einschränkung, dass sie zur Dienstbereitschaft während der Nacht nicht herangezogen werden dürfen. Währen...