KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 29.10.2024
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Arbeiter - Kleintransportgewerbe - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
5. Alle gesetzlichen und kollektivvertraglichen Ansprüche des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis müssen innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit bei sonstigem Verfall beim Dienstgeber schriftlich geltend gemacht werden. Als Fälligkeitstag gilt der Auszahlungstag jener Lohnzahlungsperiode, in welcher der Anspruch entstand und dem Dienstnehmer eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung ausgefolgt wurde.
Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche dreijährige Verjährungsfrist gewahrt.
Kommentierung
Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den ...