KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 27.02.2026
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Angestellte - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Verfall (gültig seit )
gültig von: bis:
X. Reisekosten-, Verpflegungs-, Nächtigungs- und Weggelder (Auszug)
1.-4. (nicht angeführt)
5. Verfall von Ansprüchen
Ansprüche im Sinne dieses Abschnittes müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Dienstreise bei sonstigem Verfall beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
V. Überstunden und deren Entlohnung
1.-3. (nicht angeführt)
4. Ansprüche auf Überstundenentlohnung sind bei sonstigem Verfall spätestens vier Monate nach dem Zahlungstag der Gehaltsperiode, in welcher sie entstanden sind, geltend zu ...