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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

ArbeitnehmerInnen - Telekom-KV - Verfall (gültig seit )

gültig von: bis:

Kommentierung

Ansprüche des Arbeitnehmers sind zu bestimmten Zeitpunkten fällig. Dieser Zeitpunkt kann durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Einzelvertrag bestimmt sein und ist von der Art des Anspruchs abhängig. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit muss der Arbeitnehmer über den entsprechenden Betrag verfügen können.

Wird die Zahlung nicht zeitgerecht geleistet, kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche auch später noch geltend machen, allerdings sind Verfalls- oder Verjährungsfristen zu beachten.

Der KV regelt nachfolgende Verfallsfristen und Sonderbestimmungen:

  • Überstundenentlohnungen sind binnen vier Monaten nach dem Tag der Überstundenleistung geltend zu machen (§ 4 Abs. 8). Für Pauschalierungsvereinbarungen bzw. auch für Gleitzeitvereinbarungen läuft die Frist erst ab dem Ende des maßgeblichen Durchrechnungszeitraums (z. B. Quartal, Kalenderjahr).

  • Ansprüche auf Reisekosten bzw. -aufwandsentschädigungen (§ 5 Abs. 3 lit. f) sind durch Rechnungslegung „in der betriebsüblichen Form“ binnen 3 Monaten nach Beendigung der Dienstreise bzw. des Dienstweges geltend zu machen.

  • Vordienstzeiten für die Einstufu...

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