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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge

Antworten auf die häufigsten KV-Fragen

Stand: 22.01.2025

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KomKo - Kommentierte Kollektivverträge - Stand: 22.01.2025

Arbeiter - Güterbeförderungsgewerbe - Lohnerhöhung - Quick-Info (gültig seit )

gültig von: bis:

Keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Löhne.

Quick-Info

Der gegenständliche Kollektivvertrag enthält keine Bestimmung zu einer Mitnahme der Überzahlung oder Erhöhung der Ist-Löhne.

Erhöht werden nur die kollektivvertraglichen Mindestlöhne. Im Falle einer Überzahlung bleibt der verdiente Lohn so lange unverändert, als der Gesamtbetrag den kollektivvertraglichen Mindestlohn übersteigt.

Allgemeines zu Lohn- und Gehaltserhöhungen in Kollektivverträgen

In den jeweiligen Kollektivverträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die zu einer Lohn- oder Gehaltserhöhung bei Arbeitnehmern führen (können). Diese sind ganz allgemein zu unterteilen in

1)

die idR jährlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen (siehe Detailausführung nachstehend),

2)

die Biennalsprünge (oder auch Triennalsprünge), also die Vorrückung innerhalb einer Lohn- oder Gehaltsgruppe nach einer bestimmten Anzahl an Jahren, und

3)

die vorgesehene Vorrückung in eine höhere Lohn- oder Gehaltsgruppe (etwa) nach einer bestimmten Verweildauer in einer Gruppe.

Diese Bestimmungen können unabhängig vone...

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