KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 25.02.2025
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Arbeiter - Eisen- und Metallverarbeitendes Gewerbe - persönliche Dienstverhinderung - Quick-Info (gültig seit )
gültig von: bis:
XVI. Entgelt bei Arbeitsverhinderung
Entgeltanspruch bei Erkrankung
1. Ist die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Folge eines von einem Dritten schuldhaft verursachten Unfalles, der kein Arbeitsunfall ist, erhält der Arbeitnehmer Krankenentgelt im Sinne dieses Kollektivvertrages als Vorschuss, der zurückzuzahlen ist, wenn dem Arbeitnehmer vom Dritten Schadenersatz geleistet wird. Kommt es nur zu einer teilweisen Erfüllung der Schadenersatzansprüche, hat der Arbeitnehmer diesen Vorschuss anteilsmäßig zurückzuzahlen.
Zur Verfolgung von Schadenersatzansprüchen ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet. Er hat sie jedoch in diesem Fall über Verlangen an den Arbeitgeber abzutreten, der sie auf seine ...