KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 22.01.2025
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Arbeiter - Handel - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
G. Vordienstzeiten
1. Die Einführung der Vordienstzeitenanrechnung aus den Punkten lit. a bis d erfolgt über die nächsten Jahre in gestufter Form, sodass bei Neueintritten ab höchstens fünf Jahre und ab höchstens sieben Jahre für die Einstufung in die Lohntafeln angerechnet werden. Das Ergebnis der Vordienstzeitenanrechnung wird auf ganze Kalendermonate aufgerundet.
Vordienstzeiten, die im Rahmen eines Arbeiterinnen-/Arbeiter-, Angestelltenverhältnisses, als selbstständige Tätigkeit, als freie Dienstnehmerin/Dienstnehmer oder im öffentlichen Dienst erbracht wurden, sind nach entsprechendem Nachweis anzurechnen.
Tageweise Vordienstzeiten werden zusammengerechnet. Das Ergebnis wir auf ganze Kalendermonate aufgerundet.
Zeiten von Präsenz- und Zivildienst sind im Sinne dieser Vordienstzeitenregelung zu berücksichtigen.
Elternkarenzurlaube bzw. Kinderbetreuungszeiten werden im Ausmaß von höchstens 24 Monaten als Vordienstzeiten angerechnet.
Eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung in einem geforderten bzw. gewünschten Lehrberuf bzw. sowie entsprechenden Ersätzen gemäß ...