KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 19.08.2024
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Angestellte - Gewerbe - Normalarbeitszeit (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 4 Arbeitszeit*
* Mühlengewerbe siehe Kollektivvertrag betreffend der Einführung der 38-Stunden-Woche (Müller / Nahrungsmittelgewerbe), Hersteller kohlensäurehaltiger Getränke siehe Kollektivvertrag betreffend der Einführung der 38-Stunden-Woche (Kohlensäurehalt. Getränke).
(1) Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden wöchentlich. Für die Arbeitszeit der Angestellten unter 18 Jahren und Lehrlinge gelten die Vorschriften des KJBG. In Betrieben mit Fünftagewoche kann die Wochenarbeitszeit der Jugendlichen gemäß § 11 Abs. 2 des KJBG abweichend von den Bestimmungen des § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes an die tägliche Arbeitszeit der Erwachsenen angepasst werden.
(2) Soweit nicht durch Schichteinteilung eine andere Arbeitszeit erforderlich ist oder ...