KomKo - Kommentierte Kollektivverträge
Stand: 17.12.2024
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Angestellte - Spedition und Logistik - Einstufung (gültig seit )
gültig von: bis:
§ 16 Gehaltsregelung (Auszug)
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Die Tätigkeiten in den Unternehmen werden in vier Beschäftigungsgruppen (BG), und zwar in A, B, C und D, eingeteilt. Jede dieser BG enthält vier Entwicklungsstufen, und zwar Entwicklungsstufe I, II, III und IV. Beschäftigungsgruppen und Entwicklungsstufen, ergeben zusammen die Gehaltstabelle (siehe § 16 C.)
2. Für die Auszahlung des Gehaltes gelten die Bestimmungen des Angestelltengesetzes. Jeder/Jedem Angestellten ist eine schriftliche Gehaltsabrechnung auszuhändigen, aus welcher das Bruttogehalt sowie sämtliche Zuschläge und Abzüge ersichtlich sind.
3. Ferialangestellte und Ferialpraktikanten haben Anspruch auf ein Entgelt in der Höhe ...