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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Systematische Einordnung der Steueranrechnung nach § 34 c

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Systembezug. Die Maßnahmen des § 34 c sind alle in die unbeschränkte Steuerpflicht eingeordnet, die Voraussetzung für die Anwendung der Bestimmung ist. § 34 c steht im Kapitel V, das mit „Steuerermäßigung“ umschrieben ist. Die ausländische Steuer wird auf die ausländischen Einkünfte erhoben. Daraus ergibt sich methodisch ein Bezugspunkt zu einer bestimmten steuerbaren Tätigkeit und den daraus zu ermittelnden Einkünften. Der in § 34 c Abs. 2 und 3 vorgesehene Steuerabzug setzt bei Einkünfteermittlung, die Pauschalierung im Abs. 5 beim Steuersatz an. Diese verschiedenen Ansatzpunkte verlangen eigentlich auch eine ebenso verschiedene Eingliederung ins System der Einkommensteuer. Trotz der Überschrift „Steuerermäßigung“ ist die Norm nur zum Teil als Steuerermäßigung konzipiert. Die Abs. 1, 5, 7 und teilweise auch Abs. 6 (im Rahmen der Verweisung auf Abs. 1) sind Tarifermäßigungsnormen. Abs. 2, 3 sowie teilweise Abs. 6 (im Rahmen der Verweisung auf Abs. 2, 3) sind Einkünfteermittlungsvorschriften. Es kommen die im In- und Ausland ...

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