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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

3. Abweichende Zurechnung (§ 4j Abs. 2 Satz 3 EStG)

„Werden die Einnahmen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem Gläubiger oder dem weiteren Gläubiger, ist auf die Summe der Belastungen abzustellen.“

a) Abweichende Einnahmenzurechnung

205

Grundsätzliches. Werden die Einnahmen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten einer anderen Person ganz oder teilweise zugerechnet oder erfolgt die Besteuerung aus anderen Gründen ganz oder teilweise bei einer anderen Person als dem Gläubiger oder dem weiteren Gläubiger, ist gemäß § 4j Abs. 2 Satz 3 EStG auf die Summe der Belastungen abzustellen.

206

Relevante Fallkonstellationen. Betroffen sind Fallkonstellationen, in denen es (teilweise) zu einem Abweichen zwischen (Lizenz-)Gläubiger und Steuerschuldner kommt. Als wesentliches Anwendungsbeispiel nennt die Gesetzesbegründung insoweit transparent besteuerte Personengesellschaften, die als (Lizenz-)Gläubiger fungieren. En...

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