Außensteuerrecht
2025
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1. Norminhalt
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Normzweck. Die aus einer steuerlichen Belastung der nachfolgenden Beteiligungserträge resultierende Doppelbelastung der Einkünfte widerspricht dem Konzept der Hinzurechnungsbesteuerung. Hiergegen kann man einwenden, die Hinzurechnungsbesteuerung wolle nur eine zu geringe ertragsteuerliche Vorbelastung auf Ebene der ausl. Zwischengesellschaft nachholen. Sind die nachfolgenden Gewinnausschüttungen durch die Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung dann ausreichend vorbelastet, unterschei S. 12 den sie sich nicht mehr von anderen Gewinnausschüttungen, weshalb sämtliche allg. Besteuerungsfolgen für die Beteiligungserträge zur Anwendung kommen können. Diesem Einwand steht jedoch entgegen, dass die §§ 7-14 AStG praktisch ein Auswechseln des Steuersubjekts bewirken. Der inl. Anteilseigner soll die Besteuerung für diejenigen Einkünfte nachholen, die von einer ausl. Zwischengesellschaft erzielt worden sind. Er tritt für steuerliche Zwecke an die Stelle der Zwischengesellschaft. Blenden die §§ 7-14 AStG aber die Rechtssubjektivität der ausl. Zwischengesellschaft ...