Außensteuerrecht
2025
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7. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. (BT-Drucks. 19/29848)
82
[keine Änderungen zu § 8 AStG]
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Bericht der Abgeordneten Fritz Güntzler und Lothar Binding (Heidelberg)
A. Allgemeiner Teil
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II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
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2. Reform der Hinzurechnungsbesteuerung (Artikel 7 und 8 ATAD)
Die Hinzurechnungsbesteuerung ist im Jahre 1972 mit dem Inkrafttreten des Außensteuergesetzes eingeführt worden (BGBl. I S. 1713). Sie stellt eine robuste Regelungseinheit zur Verhinderung steuerlich indizierter, nicht notwendigerweise missbräuchlicher, Verlagerung von passiven Einkünften ins niedrig besteuernde Ausland dar.
Mit der ATAD wurde für alle Mitgliedstaaten ein verpflichtender Mindeststandard für eine Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt. Da Deutschland bereits über eine robuste Hinzurechnungsbesteuerung verfügt, ergibt sich aus der Richtlinie selbst nur für vereinzelte Punkte Anpassungsbedarf.
Zu den Kernelementen der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung zählt unter anderem die Anpassung des Beherrschungskriteriums. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen,...