Außensteuerrecht
2025
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3. Vereinbarkeit des Abzugsverfahrens nach Abs. 1 mit Unionsrecht bei Streubesitzdividenden i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG
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: (Frühere) Ungleichbehandlung durch das Steuerabzugsverfahren bei Streubesitzdividenden. Bislang bestand eine Ungleichbehandlung zwischen Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat und solchen mit Sitz im Inland als Gesellschafter inländischer Kapitalgesellschaften insoweit, als die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer auf Dividenden, die an EU-Kapitalgesellschaften ausgeschüttet wurden, nicht erstattet wurde, wenn die Voraussetzungen des § 50d Abs. 1 nicht erfüllt, d.h. wenn insbesondere nicht die Voraussetzungen eines DBA, S. 43 §§ 50g oder 43b EStG gegeben waren. Die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer hatte in diesen Fällen abgeltenden Charakter (§ 32 Abs. 1 KStG). Bei der inländischen Kapitalgesellschaft als Gesellschafter wurde die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer hingegen angerechnet oder vergütet (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 EStG). Die EU-Kapitalgesellschaft als Gesellschafterin hatte nicht die Möglichkeit einer Veranlagung, in der zu berücksichtigen gewesen wäre. Angesichts dessen hat der