Außensteuerrecht
2025
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Inhalt
Übersicht
1. BdF, Schr. v. (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes) Rz. 1
2. (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes) Rz. 2
3. (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company) Rz. 3
4. (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes) Rz. 4
5. (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung) Rz. 5
6. (Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland [§ 6 AStG]; EG-rechtskonforme Anwendung des § 6 AStG) Rz. 6
7. (Passive Entstrickung aufgrund erstmaliger Anwendung eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung [DBA]) Rz. 7
8. (Folgen des Wächtler, C-581/17) Rz. 8
9. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. (Steuerliche Folgen des „Brexits“) Rz. 9
10. OFD Frankfurt a.M., Vfg. v. (Veräußerung der Beteiligung im Sinne des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht — Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht [Zuzugsfall]) Rz. 10
11. (Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden) Rz. 11
12. (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG]) — Auszug — Rz. 12
13. (Schreiben betr. Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der bis zum geltenden Fassung [alte Fassung] und in der ab dem geltenden Fassung) Rz. 13
14. (Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in der am geltenden Fassung (AStG a.F.); Kein Entfall des Steueranspruchs nach Maßgabe der sog. Rückkehrerregelung des § 6 Absatz 3 AStG a.F. in Fällen sog. substanzieller Gewinnausschüttungen im Sinne des § 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 AStG) Rz. 14
15. LSt Niedersachsen, Vfg. v. (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaß-nahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Ab-sehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben) — Auszug — Rz. 15
16. (Folgen des Wächtler — C-581/17 unter Berücksichtigung des BFH-Urteils vom — I R 35/20, BStBl. II 2025, 436) Rz. 16
17. FinMin. NRW, Vfg. v. (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben) Rz. 17