Außensteuerrecht
2025
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3. Verhältnis zum Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung
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Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsnorm am Grundgesetz „messen“ lassen. Mit Blick auf die in § 138a AO vorgesehene Offenlegung von umfangreichen Unternehmensdaten ist insbesondere die Vereinbarkeit der Regelung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Bedeutung. Über Art. 19 Abs. 3 GG findet dieses Grundrecht auch bei den von § 138a AO berührten Konzernunternehmen Anwendung.
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Schutzbereich. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitetes Grundrecht. Dieses verkörpert für den Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen und soll vo...