Außensteuerrecht
2025
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2. FinMin. NRW, Erl. v. — S 1354 - 1 - VB 2 (betr. Aufwertungsgewinne und Belastungsberechnung)
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Bei der Ermittlung der Ertragsteuerbelastung einer ausländischen Gesellschaft, die unter Teilnahme am allgemeinen Verkehr einen qualifizierten Geschäftsbetrieb des Handels, der Dienstleistungserbringung oder der Vermietung oder Verpachtung von beweglichen Sachen unterhält, ist es nicht zu beanstanden, wenn Ausgleichsposten, die nach den Vorschriften des Steuerrechts des Sitzstaates der Gesellschaft zum Ausgleich von inflationsbedingten Aufwer S. 13 tungsgewinnen gebildet worden sind, berücksichtigt werden. Eine Berücksichtigung unterbleibt jedoch bei der Ermittlung der Einkünfte, die dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 3 AStG unterliegen.
Dieser Erlaß ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Bundesländer.