Außensteuerrecht
2025
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III. Hinweis auf inzwischen entfallene Regelungen
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Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (Absatz 2 i.d.F. von 1992—2002). Für die Wirtschaftsjahre 1992 bis 2002 enthielt § 20 Abs. 2 eine Vorschrift, die den Fall betraf, dass Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 2 i.d.F. des StÄndG 1992 in einer ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Stpfl. erzielt wurden. Ziel der Regelung war es, die in einem DBA vorgesehene Steuerbefreiung durch eine Steueranrechnung zu ersetzen.
192
Vermögensteuer (Absatz 3 i.d.F. von 1993—1996). Für die Jahre 1993 bis 1996 einschließlich enthielt § 20 einen Abs. 3, der in seinen Sätzen 1 und 2 zwei verschiedene Sachverhalte vermögensteuerrechtlich regelte. § 20 Abs. 3 Satz 1 a.F. ersetzte in den Fällen des Abs. 2 für Zwecke der Vermögensteuererhebung die im Einzelfall nach einem DBA zu gewährende Steuerbefreiung durch eine Anrechnung ausländischer Steuern. Für die Zeit ab dem wurde von dieser Regelung die sog. Konzernfinanzierung i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 3 a.F. wieder ausgenommen. § 20 Abs. 3 Satz 2 a.F. betraf dagegen die ...