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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

6. Keine Entsprechung der Bemessungsgrundlage (3. Alt.)

. . . , oder weil keine ausländischen Einkünfte vorliegen, . . .

314

Ausländische Steuern auf inländische Liefergewinne. Nach der dritten Alternative werden ausländische Steuern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen, die auf Einkünfte erhoben werden, die nach § 34 d EStG keine ausländischen Einkünfte sind. Hierunter fallen insbes. Steuern auf Liefergewinne, die ein inländisches Unternehmen erzielt und die nach § 34 d EStG keiner ausländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind. Da die ausländischen Einkünfte im Gesetzestext lediglich negativ abgegrenzt werden, ist es nicht erforderlich, dass inländische Einkünfte vorliegen. Aus diesem Grund sind ausländische Steuern, die auf Einkünfte erhoben werden, die aus einem Niemandsland stammen, in jedem Fall auch nach der dritten Alternative des § 34 c Abs. 3 bei der Ermittlung der Einkünfte abziehbar (vgl. Anm. 311, 313).

315

Überschneidungen zur zweiten Alternative. Die dritte Alternative überschneidet sich mit dem Wortlaut der zweiten Alternative, wenn ein auslän S. 198 discher Staat inländische Einkünfte i.S. des § 34 d EStG im Ra...

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