Außensteuerrecht
2025
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a) Nachweispflicht
2. den Nachweis über die Höhe der festgesetzten und gezahlten ausländischen Steuern, . . .
812
Umsetzung § 68 b EStDV. Auf Basis der Ermächtigungsgrundlage im EStG wurde § 68 b EStDV mit folgendem Wortlaut erlassen:
Der Stpfl. hat den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuern durch Vorlage entsprechender Ur S. 435 kunden (zB Steuerbescheid, Quittung über die Zahlung) zu führen. Sind diese Urkunden in einer fremden Sprache abgefasst, so kann eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache verlangt werden.