Außensteuerrecht
2025
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2. Stellungnahme des Bundesrates v. (BR-Drucks. 560/03)
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Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
5) Zu Artikel 5 Nr. 1 a — neu —, Nr. 3 (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a, § 21 Abs. 11 AStG)
Artikel 5 ist wie folgt zu ändern:
1) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1 a eingefügt:
„1 a. § 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„a) ein unbeschränkt Steuerpflichtiger, der gemäß § 7 an der ausländischen Gesellschaft beteiligt ist, oder eine einem solchen Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 2 nahestehende Person, die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes steuerpflichtig ist, der ausländischen Gesellschaft die Verfügungsmacht an den gehandelten Gütern oder Waren verschafft, oder““
Begründung
§ 8 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a AStG in der Fassung des StVergAbG vom enthält einen redaktionellen Fehler. Der Relativsatz am Ende („die mit ihren Einkünften hieraus im Geltungsbereich dieses Gesetzes steuerpflichtig ist“), soll sich auf „e...