Außensteuerrecht
2025
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I. Vorrangklausel (Absatz 1)
(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 ...
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Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7 bis 18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2 bis 5 und § 6. Aus der Erwähnung nur der §§ 7 bis 18 und des § 20 Abs. 2 muss der Rückschluss gezogen werden, dass bezogen auf die §§ 1 bis 6 der allgemeine Grundsatz des § 2 AO gilt, wonach die gem. Art. 59 GG in nationales Recht übergeleiteten DBA den Vorschriften des allgemeinen Steuerrechts vorgehen. §§ 1 bis 6 zählen insoweit zu den Vorschriften des allgemeinen Steuerrechts.
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§ 2 AO gilt nicht im Regelungsbereich der §§ 7 bis 18. Umgekehrt bringt die Erwähnung der §§ 7 bis 18 zum Ausdruck, dass im Regelungsbereich dieser Vorschriften § 2 AO nicht gilt. § 2 AO setzt nach zutreffender Ansicht die allgemeinen Kollisionsregeln „lex posterior derogat legi priori“ und „lex specialis derogat legi generali“ nic...