Außensteuerrecht
2025
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3. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/481)
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Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz)
Zu Nummer 3 (§ 8 Abs. 1)
Zu Buchstabe a (Nummer 4)
Der geänderte Wortlaut soll klarstellen, dass sich die Änderung des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG auf den Wegfall der Voraussetzung der Verbringung der Güter oder Waren in und aus dem Geltungsbereich des AStG beschränkt.