Außensteuerrecht
2025
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I. Entstehungsgeschichte
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Rechtsentwicklung. Die Vorschriften zur Preisanpassungsklausel, die durch das UntStRefG 2008 in das AStG eingefügt wurden, waren zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 verortet. Sie blieben sodann bis zur Reform durch das AbzStEntModG im Jahr 2021 unverändert. Mit dem AbzStEntModG wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet und neu strukturiert. Im Zuge dessen wurde der bisherige § 1 Abs. 3 in mehrere Absätze aufgegliedert und die Vorschriften zur Preisanpassungsklausel wurden in einen eigenständigen Paragrafen, nämlich in § 1a, überführt, womit § 1 übersichtlicher und besser lesbar wurde. Die Preisanpassungsklausel wurde dabei in Teilen modifiziert und inhaltlich an die OECD-Verrechnungspreisleitlinien angepasst; gleichzeitig wurde sie durch die Verortung in einem eigenständigen Paragrafen besser sichtbar.
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Wesentliche Änderungen infolge der Reform durch das AbzStEntModG. § 1a Sätze 1, 2 entsprechen inhaltlich im Wesentlichen der vorherigen Regelung aus § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 a.F. Die Sätze 3-6 enthalten dagegen Vorgaben, die im alten Rech...