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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

2. Anwendung der FIFO-Methode (Satz 2)

„(2) ... 2Bei Anschaffungen und Veräußerungen ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Anteile oder Genussscheine zuerst veräußert wurden.“

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Bestimmung einer Verwendungsreihenfolge. Hat der Steuerpflichtige Aktien oder Genussscheine der gleichen Gattung zu verschiedenen Zeitpunkten erworben und auch wieder veräußert, ist für die Prüfung der Einhaltung der Mindesthaltedauer nach Satz 1 (s. Rz. 77 ff.) eine Verwendungsreihenfolge festzulegen, da aufgrund der regelmäßigen bloßen Gattungsverwahrung im Depot der Anschaffungszeitpunkt veräußerter Wertpapiere nicht definiert ist, wenn die im Depot gehaltenen Wertpapiere derselben Gattung zuvor zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft wurden. Diese Aufgabe übernimmt § 50j Abs. 2 Satz 2 EStG und bestimmt hierfür die sog. FIFO-Methode („first in, first out“), nach der die Verwendungsreihenfolge der zeitlichen Anschaffungsreihenfolge folgt. Unter „Anteile[n]“ im Sinne der Vorschrift sind auch hier nur Aktien zu verstehen (vgl. Rz. 30). Die festgelegte Verwendungsreihenfolge gilt im Übrigen nicht nur für ...

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