Außensteuerrecht
2025
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4. Empfehlungen der Ausschüsse v. (BR-Drucks. 542/1/06)
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zu Punkt ... der 825. Sitzung des Bundesrates am
[...]
Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
[...]
Finanzausschuss
6. Zu Artikel 7 (Außensteuergesetz)
Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Neuregelung der Wegzugsbesteuerung in § 6 AStG mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten:
1. Grundtatbestand der Entstrickung (§ 6 Abs. 1 AStG) bleibt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung des Besteuerungsrechts aufgrund eines DBA wird als „Auffangtatbestand“ ausgestaltet.
2. In den Fällen der Wiederverstrickung der Anteile soll der bei Wegzug festgesetzte Steueranspruch grundsätzlich nur im Verhältnis zu Mitgliedstaaten der EU/EWR-Staaten entfal S. 29 len. Im Verhältnis zu Drittstaaten darf der Steueranspruch nur in eng begrenzten Fällen entfallen; nämlich:
Bei Rückkehr nach einer vorübe...