Außensteuerrecht
2025
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I. Entstehungsgeschichte
1. Außensteuerreformgesetz
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Das AStG bildet den Art. 1 des AStRefG. § 8 darf in gewissem Sinne als die zentrale Vorschrift der §§ 7—14 angesehen werden, weil sie die der Hinzurechnung unterliegenden Einkünfte im Detail umschreibt und damit die Spreu vom Weizen trennt. Im 1. RefE war der heutige § 8 auf § 8 und § 9 aufgeteilt. Dennoch wurde die Gesamtkonzeption des § 8 von Anfang an beibehalten. Die Änderungen, die die Vorschrift erfahren hat, führten allerdings überwiegend zu wesentlichen Gesetzesverschärfungen. § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ist von Anfang an unverändert geblieben. § 8 Abs. 1 Nr. 3 wurde gegenüber dem 1. RefE insoweit verschärft, als nach der heutigen Gesetzesfassung das ausländische Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen einen für seine Geschäfte in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb haben muss. § 8 Abs. 1 Nr. 4 — der Handel — ist mit jedem Entwurf verändert worden, wobei die zahlreichen Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen das Verständnis der Bestimmung ungemein erschweren. Noch in letzter Sekunde wurd...