Außensteuerrecht
2025
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c) Kommentierung § 68 b EStDV
Der Steuerpflichtige hat den Nachweis über die Höhe der ausländischen Einkünfte und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuern . . . zu führen. . . .
815
Nachweispflicht des Steuerpflichtigen. Für die - den Stpfl. begünstigende - Anrechnung ausländischer Steuern statuiert § 68 b Satz 1 EStDV eine Nachweispflicht des Stpfl. hinsichtlich der Höhe der ausländischen Einkünfte und der Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer. Diese Nachweispflicht ist allerdings keine materielle Tatbestandsvoraussetzung für die Anrechnung der ausländischen Steuer, sondern eine steuerverfahrensrechtliche Bestimmung, die eine Beweisbeschaffungspflicht darstellt. Eine solche Pflicht des Stpfl. besteht aber bereits unabhängig von § 68 b Satz 1 EStDV nach allgemeinen Grundsätzen, vgl. § 90 Abs. 2 Satz 1 AO.
816
Nachweis keine materielle Tatbestandsvoraussetzung. Das FG Saarland leitet aus § 68 b Satz 1 EStDV ein (zwingendes) Schätzungsverbot hinsichtlich der anrechenbaren ausländischen Steuern ab. Dem ist allerdings nicht zuzustimmen, da der Nachweis der ausländischen Steuerfestsetzung ...