Außensteuerrecht
2025
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7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)
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Zu § 8 AStG
Ob eine ausländische Gesellschaft für Handels- und Dienstleistungseinkünfte Zwischengesellschaft ist, hängt nach Absatz 1 Nr. 4 und 5 in gewissen Fällen davon ab, ob sie einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb unterhält. In Angleichung an die Begriffsbildungen des Einkommen- und Gewerbesteuerrechts und in Anpassung an andere parallele Vorschriften des Gesetzentwurfs stellen die Änderungen des Ausschusses klar, daß hierbei ein Geschäftsbetrieb unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert wird. Der Ausschuß hat außerdem erörtert, wann eine Mitwirkung des Steuerpflichtigen oder nahestehender Personen an den in diesen Bestimmungen genannten Tätigkeiten der Handels- und Dienstleistungsgesellschaften vorliegt. Der Ausschuß geht davon aus, daß sie gegeben ist, wenn diese Personen Tätigkeiten übernehmen, die funktional Teil der der ausländischen Gesellschaft zufallenden Verteiler- oder Leistungsfunktion sind. Bei Grundstücksverwaltung soll nach der Änderung in Absatz 1 ...