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Außensteuerrecht
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld

Außensteuerrecht

Kommentar | Grundwerk inkl. 116. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26041-5

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Außensteuerrecht

1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v.

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2. Gesetzesleitsatz:

Zugerechnet werden nur Einkünfte, die im Staat der ausländischen Gesellschaft einer Belastung durch Ertragsteuern von 30 v.H. oder weniger unterliegen.

Begründung

Die Zurechnung setzt nach ihrem Sinn und Zweck voraus, daß die Einkünfte bei der ausländischen Gesellschaft nur einer geringen Besteuerung unterliegen.

3. Gesetzesleitsatz:

Die Zurechnung gilt nur dann, wenn die in Betracht kommenden Einkünfte nichtwerbender Art bei der ausländischen Gesellschaft im Dreijahresdurchschnitt mehr als 30 v.H. ihrer Gesamteinkünfte ausmachen.

Begründung

Die Zurechnung ist nur für Einkünfte vorzusehen, die aus nichtwerbender Tätigkeit stammen. Für Gewinne von Gesellschaften, die einer aktiven Tätigkeit nachgehen, muß die Abschirmung gegen die deutsche Besteuerung selbst dann anerkannt bleiben, wenn sie keiner oder nur einer geringen ausländischen Steuer unterliegen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, daß auch in Gesellschaften mit aktiver Tätigkeit vielfach als Nebenerträge Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren anfallen, die für sich bet...

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