Außensteuerrecht
2025
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4. Verhältnis zum EU-Recht
a) Verhältnis von einkommensteuerlicher Zurechnung gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 und EU-Recht
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Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2. Im Schrifttum wird zu Recht die Frage diskutiert, ob die einkommensteuerliche Zurechnung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 eine ungerechtfertigte Beschränkung der Grundfreiheiten bewirkt. Auch wenn diese Frage berechtigt ist, so bedarf sie doch aus unserer Sicht keiner Vertiefung. Denn die Anwendung von § 5 Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass die Person i.S. des § 2 bei (fiktiver) unbeschränkter Steuerpflicht mit den von der ausländischen Gesellschaft erzielten Einkünften nach den §§ 7, 8 und 14 steuerpflichtig wäre. Damit ist auch der Gegenbeweis nach § 8 Abs. 2 für Beteiligungen an EU-/EWR-Gesellschaften uneingeschränkt anwendbar, und zwar unabhängig davon, wo die Person i.S. des § 2 tatsächlich ansässig ist (Fiktion der unbeschränkten Steuerpflicht!). Dadurch wird die EU-rechtliche Problematik für die Praxis deutlich entschärft. Anders als im Rahmen von § 20 Abs. 2 enthält § 5 auch keine Regelung, die die Anwendung von § 8 Abs. 2 ausdr...